Kampagnen-Blog

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Online-Durchsuchung nur in engen Grenzen verfassungsgemäß

Von Stefanie Hundsdorfer

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein seit Monaten erwartetes Urteil zum nordrhein-westfälischen Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung gesprochen. Nach dem Gesetz, um das es im Urteil ging, durfte der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen E-Mails und Internet-Chats beobachten sowie Daten, die auf Festplatten gespeichert waren, ausspionieren. Damit ist jetzt vorerst Schluss – die Karlsruher Richter haben das Gesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt.

Doch tatsächlich ging es heute in Karlsruhe weniger um das nordrheinwestfälische Gesetz – sondern vor allem um eine Grundsatzentscheidung: Wie tief darf der Staat in den intimen Bereich jener privater Daten, die auf Computerfestplatten gespeichert werden, eindringen? Die Regierungskoalition hatte im letzten Herbst auf Drängen der SPD die Pläne zur Einführung einer heimlichen Online-Durchsuchung durch Bundesgesetz (hier sollte das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigt werden) erst einmal in die Schublade gelegt – man wollte zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten. Erst auf Grundlage der Entscheidung der Verfassungsrichter wollte man die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, der als größter Befürworter der Online-Durchsuchung in der Bundesregierung bezeichnet werden kann, weiterverfolgen.

Nun ist das Urteil da. Doch was folgt aus dem Spruch der Richter, der sich über 106 Seiten erstreckt? Zunächst einmal haben die Richter einer Sicherheitspolitik, die ohne jedes Maß in die Freiheitsrechte der Bürger/innen eingreift, eine Absage erteilt. Da die bisherigen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 die Bürger/innen nicht ausreichend vor staatlicher Überwachung schützten, haben die Richter ein neues Grundrecht geschaffen: ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Grundrecht sahen die Verfassungshüter durch das umstrittene Gesetz aus Nordrhein-Westfalen verletzt.

Dennoch: Die Richter haben die Online-Durchsuchung nicht von vorneherein für verfassungswidrig erklärt. Allerdings haben sie Online-Durchsuchungen zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt: Sie sind danach nur zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Erstens sei die Online-Durchsuchung nur dann zulässig, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ gebe. Überragend wichtig seien „Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen“ berühre.

Zweitens sei die Ausspähung der Computer nur dann mit der Verfassung zu vereinbaren, wenn das Gesetz, dass zu den Durchsuchungen ermächtige, diese unter den Vorbehalt der richterlichen Anordnung stelle.

Und drittens müsse ein Gesetz, das zur Online-Durchsuchung ermächtige, hinreichende Vorkehrungen treffen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu verhindern. Dazu müsse man zum einen per Gesetz darauf hinwirken, dass wirklich alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, private von den für die Ermittlung relevanten Daten zu trennen, und die intimen Daten vor dem staatlichen Zugriff zu schützen. Da es jedoch nicht zu vermeiden sei, dass auch private und intime Daten eingesehen würden, müssten solche Daten zweitens nach ihrer Erhebung unverzüglich gelöscht und von weiterer Verwertung ausgeschlossen werden.

Damit hat Bundesinnenminister Schäuble sehr enge Vorgaben, an die er sich halten muss, will er seine Pläne weiterverfolgen und das BKA per Bundesgesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen ermächtigen. Die Regierungspolitiker/innen wollen sich bald auf ihren weiteren Kurs einigen – möglichst noch heute auf einer Klausurtagung in Bonn. Werden sie an der Online-Durchsuchung festhalten? Schäuble selbst hat bereits angekündigt, dass er die Online-Durchsuchung weiterhin einführen möchte. Er sehe das Urteil als Bestätigung seiner Politik: Nur in extremen Ausnahmefällen solle von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden.

Wir werden die Diskussionen der Regierungskoalition über die Online-Durchsuchung weiter beobachten.

Lesen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


Vorratsdatenspeicherung - Bis zum 24.12. noch Klage erheben!

Anfang nächsten Jahres kommen Politiker und Ermittlungsbehörden ihrem Wunsch nach dem gläsernen Bürger einen Schritt näher.
Wird über die Online-Durchsuchung noch fleißig debattiert, ist über die so genannte „Vorratsdatenspeicherung“ schon längst entschieden. Dahinter verbirgt sich ein Gesetz, das Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Polizei und Nachrichtendienste sollen innerhalb dieses Zeitraums auf die Daten zurückgreifen können.

Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hat der Bundestag das Gesetz bereits am 9.November verabschiedet. Mit Hilfe solcher Daten könnten beispielsweise Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation und persönliche Interessen werden dann ebenso möglich.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern engagiert sich gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Er organisiert unter anderem eine Sammel-Verfassungsbeschwerde, um das Gesetz zu kippen.

Mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich bereits an dieser Klage. Noch bis zum 24.12.2007 kann man die Verfassungsbeschwerde unterstützen. Erteilen auch sie der Vorratsdatenspeicherung eine Absage! Mehr dazu erfahren Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de.


Verfassungsgericht will Grundsatzurteil fällen

Am letzten Mittwoch wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmals über die Online-Durchsuchung verhandelt. Verhandlungsgegenstand ist eigentlich ein nordrhein-westfälische Landesgesetz, das dem dortigen Verfassungsschutz sie Ausspähung von privaten Computern erlaubt. Doch die Richter machten schnell klar: Es geht ihnen um ein Grundsatzurteil in Sachen Online-Durchsuchung. Denn das stümperhaft erarbeitete und offensichtlich verfassungswidrige Gesetz aus NRW hätte wohl kaum die lange Liste der Experten gerechtfertigt, die das Gericht einlud.

Das Gericht wolle „grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit“ beantworten, so der verhandlungsführende Richter Hans-Jürgen Papier. Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem: „Es stellt sich die Frage, wie die mit dem Zugriff auf informationstechnische Systeme verbundenen Gefährdungen angemessen erfasst und bewältigt werden können.“ Das Gericht wolle klären, welche Grundgesetz-Artikel durch eine Online-Durchsuchung möglicherweise verletzt würden: Artikel 13 Grundgesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 10 zum Fernmeldegeheimnis oder Artikel 2 mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Mit einer Karlsruher Entscheidung ist wohl erst Anfang 2008 zu rechnen. Durch die Klage des ehemaligen Innenministers Baum gegen das Verfassungsschutzgesetz aus NRW könnte sich die einmalige Chance ergeben, dass indirekt über die Gesetzespläne von Innenminister Schäuble befunden wird, ehe diese überhaupt geltendes Recht werden. Die beim ersten Verhandlungstag sehr kritisch gestimmten Richter könnten der Einführung der Online-Durchsuchung sehr enge Grenzen setzen, so wie sie dies zuvor beim Großen Lauschangriff taten. Oder diesen Angriff auf die Privatsphäre gleich als grundsätzlich verfassungswidrig einstufen.

Wir dürfen also vielleicht mit Schützenhilfe aus Karlsruhe rechnen. Doch wir sollten uns nicht zurücklehnen. Das Urteil ist noch nicht gesprochen und Schäuble könnte selbst bei einem harten Urteil die Option zur Grundgesetzänderung bleiben. Wir müssen unsere Grundrechte weiter verteidigen.

Haben Sie schon mit unserer E-Card die Politik an die Grenzen erinnert, die ihnen das Verfassungsgericht schon mit dem Volkszählungsurteil von 1983 gezogen hat? zur Aktion


Weiterhin keine Entscheidung über Online-Durchsuchung

Am Montag Abend scheiterten die Spitzen der Koalition erneut daran, eine Einigung in der strittigen Frage der Online-Durchsuchung zu erzielen. Die SPD scheint sich mit ihrer Linie durchzusetzen, dass vor einer Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur der in Nordrhein-Westfalen eingeführten Online-Durchsuchung abgewartet wird. Das BKA-Gesetz, das die Online-Durchsuchung enthält, soll aber an die Bundesländer zur Beratung weitergegeben werden, da die anderen Inhalte des Gesetzes in der Koalition unstrittig sind. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Anfang 2008 gerechnet.

Im November will allerdings der Koalitionsausschuss erneut über die Online-Durchsuchung beraten. Bis dahin sollen die Länder ihre Positionen zum BKA-Gesetz und besonders zur Online-Durchsuchung geäußert haben. Wir müssen weiter Druck auf die zuständigen Spitzenpolitiker/innen der Koalition machen, damit sie sich von den Plänen von Innenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung verabschieden.

Haben Sie schon unsere E-Card an Zypries, Schäuble und die Chefs der Koalitionsfraktionen verschickt? zur Aktion


15.000 Menschen für Bürgerrechte und gegen ausufernde Überwachung auf der Straße

Der Widerstand gegen die ausufernden Überwachungspläne von Innenminister Schäuble wächst – online und auf der Straße. In Berlin protestierten am Samstag bei strahlendem Sonnenschein über 15.000 Menschen – die größte Demonstration für Bürgerrechte seit 20 Jahren! Viele Campact-Aktive waren vor Ort und verteilten Postkarten mit dem Motiv unserer Online-Aktion.

Wir haben für Sie Bilder von der Demonstration zusammengestellt. Eine politische Einschätzung finden Sie auf der Webseite des FoeBuD.

Nicht nur auf der Straße, auch online läuft sich der Protest gegen die ausufernden Überwachungspläne von Schäuble warm: Bereits in der ersten Woche haben 7.700 Menschen Schäuble, Zypries und die Chefs der Koalitionsfraktionen mit E-Cards aufgefordert, unsere Bürgerrechte zu respektieren und die Online-Durchsuchung zu verhindern.

Jetzt müssen wir weiter Druck machen!

Informieren Sie Freunde und Bekannte per Mail über die Aktion: zum Mailformular

Wenn Sie eine Webseite haben, bringen Sie dort einen Banner an: Banner downloaden

Wenn Sie noch keine E-Card verschickt haben, holen Sie dies schnell nach: E-Card verschicken


E-Card-Aktion gegen Online-Durchsuchung gestartet

In den kommenden Tagen ringen Innenminister Schäuble, Justizministerin Zypries und die Chefs der Koalitionsfraktionen darum, ob die Online-Durchsuchung eingeführt wird. Elementare Grundrechte sind bedroht: Computer enthalten oft intimste Daten über den gesamten Lebensweg von Bürgerinnen und Bürgern. Online-Durchsuchungen verletzen deshalb die Privatsphäre. Da die Durchsuchung – anders als Hausdurchsuchungen – geheim stattfindet, können sich Betroffene nicht wehren. Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes wird aufgehoben.

Erinnern Sie die Politiker/innen mit einer E-Card an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 und die Grenzen, die es ihnen gesetzt hat: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Schicken Sie Schäuble, Zypries & Co eine E-Card: zur Aktion


Kontakt | Impressum | Datenschutz |

NEWSLETTER

Campact ist ein Online-Netz von 607.040 politisch aktiven Menschen. Gemeinsam nehmen wir Einfluss auf aktuelle politische Entscheidungen. Werden Sie Teil des Netzes!




Partner

Die Kampagne wird unterstützt von:

Stiftung