Alle Abgeordnete sortiert nach:
name,
partei,
position,
bundesland
Dr. Joachim Wuermeling
 | | Partei: | CDU/CSU |
| Bundesland: | Bayern |
| Position: | dafür |
|
EP-Ausschüsse
- Ausschuss für konstitutionelle Fragen; als stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz; als Mitglied
Adressen
- Europabüro Oberfranken, Wölfelstraße 6, 95444, Bayreuth, Deutschland
Kontaktdaten
| Telefon | (09 21) 560 69 11 |
| Telefax | (09 21) 560 69 12 |
| Email | csu-europabuero-oberfranken_at_t-online.de |
| Email | jwuermeling_at_europarl.eu.int |
| Email | Wuermeling-MdEP_at_gmx.net |
Infos
Wuermeling begrüßt Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts
Der CSU-Binnenmarktsprecher im Europäischen Parlament Joachim Wuermeling hat die heutige Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes zu der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (laut Spiegel Online) begrüßt. Der habe wesentliche Änderungswünsche des Europäischen Parlaments berücksichtigt. Insbesondere seien Schutzvorkehrungen gegen die Patentierung von reiner Software, von Algorithmen und von Geschäftsmethoden übernommen worden. Weiteren berechtigten Bedenken könne auch in der Zweiten Lesung noch Rechnung getragen werden. 7.3.2005, Homepage von Dr. Joachim Wuermeling, MdEP
Erfindungen im technischen Bereich müssen schutzfähig sein
Auf der anderen Seite müssten aber klassische Erfindungen im technischen Bereich auch dann schutzfähig sein, wenn sie Computertechnik verwendeten. Kaum eine technische Neuerung käme heute ohne digitale Elemente aus. "Wer hier den Patentschutz generell versagt, öffnet dem Ideenklau Tür und Tor," sagte Wuermeling... 17.9.2003, Homepage von Dr. Joachim Wuermeling, MdEP
Wuermeling begrüsst Rats-Entscheidung
Die vom Parlament geforderten notwendigen Leitplanken
zum Schutz vor einem Abdriften in eine unbeschränkte Patentierbarkeit
von Geschäftsmethoden, Naturgesetzen oder Computerprogrammen als
solchen habe der Rat übernommen. Wuermeling hofft daher, dass der
Ratsstandpunkt vom Parlament in zweiter Lesung gebilligt wird. 19.5.2004, Wahlkampfwebsite
Weitere Beispiele
Zur Analyse des sog. "Wuermelingschen Standarddiskurses" (FFII), der sich auch bei vielen FraktionskollegInnen wiederfindet, gibt es eine gute Sammlung beim FFII
http://swpat.ffii.org/akteure/jwuermeling/index.de.html 29.4.2005, FFII
Positionspapier
Das gesamte Dokument kann hier heruntegeladen werden. Auszüge daraus:
"Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat darauf geeinigt, unter welchen Bedingungen computerimplementierte Erfindungen patentierbar sein sollen und wann nicht. Wir unterstützen grundsätzlich diesen Ansatz."
"Der Rat will nicht eine generelle Patentierung von Software ermöglichen. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Damit folgt der Rat bewusst nicht der US-Praxis. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt. Das wollen wir nicht. Es wäre andererseits auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet."
"Unseres Erachtens hat der Rat die wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments zu einer Einschränkung der Patentierbarkeit berücksichtigt. Wir meinen, dass die im Rat gefundene Formulierung sicherstellt, dass reine Software nicht patentiert werden kann."
"Dem berechtigten Anliegen, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, wird damit entsprochen. Ebenfalls wären, entgegen vielfach vorgebrachter Befürchtungen, sich aus den Naturgesetzen ergebende logische Abfolgen nicht patentierbar."
"Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche."
"Jedoch halten wir noch Korrekturen in Fragen der Datenkompression, der Interoperabilität und der Programmproduktansprüche für erwägenswert. Der Gemeinsame Standpunkt setzt der Patentierbarkeit dort Grenzen, wo es sich eindeutig um nicht patentfähige Erfindungen, wie beispielsweise Geschäftsmethoden, handelt. Andererseits soll aber auch nicht jede Patentierbarkeit von EDV-gestützten Erfindungen von vornherein ausgeschlossen sein." 11.5.2005, E-Mail
Unsere Antwort
Campact antwortet auf das Positionspapier der CDU/CSU-Gruppe. Das Schreiben kann hier heruntergeladen werden. 24.5.2005,
|