home Kampagnenhompage Campact-Portal Homepage Attac


AKTIONEN/HOME
Online-Demo

INFOS
5-Minuten-Info
Eckpunkte
Kampagnenlogbuch
Hintergrundinfos
Links
Aktuelle Meldungen
Newsletter bestellen

ONLINE-SPENDE

PRESSE
Presseinfos
Medienresonanz
Photos

ÜBER UNS
Die Menschen
Kontakt
Impressum
Datenschutz

ZU CAMPACT.DE
ZU ATTAC.DE


Die Kampagne wurde unterstützt durch:   Unterstützt durch die Stiftung Bridge

 

Alle Abgeordnete sortiert nach:  name, partei, position, bundesland

Dr. Joachim Wuermeling

Wuermeling
Partei:CDU/CSU
Bundesland:Bayern
Position:dafür

EP-Ausschüsse

  • Ausschuss für konstitutionelle Fragen; als stellvertretendes Mitglied
  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz; als Mitglied

Adressen

  • Europabüro Oberfranken, Wölfelstraße 6, 95444, Bayreuth, Deutschland

Kontaktdaten

Telefon(09 21) 560 69 11
Telefax(09 21) 560 69 12
Emailcsu-europabuero-oberfranken_at_t-online.de
Emailjwuermeling_at_europarl.eu.int
EmailWuermeling-MdEP_at_gmx.net

Email

Infos

Wuermeling begrüßt Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts

Der CSU-Binnenmarktsprecher im Europäischen Parlament Joachim Wuermeling hat die heutige Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes zu der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (laut Spiegel Online) begrüßt. Der habe wesentliche Änderungswünsche des Europäischen Parlaments berücksichtigt. Insbesondere seien Schutzvorkehrungen gegen die Patentierung von reiner Software, von Algorithmen und von Geschäftsmethoden übernommen worden. Weiteren berechtigten Bedenken könne auch in der Zweiten Lesung noch Rechnung getragen werden.
7.3.2005, Homepage von Dr. Joachim Wuermeling, MdEP


Erfindungen im technischen Bereich müssen schutzfähig sein

Auf der anderen Seite müssten aber klassische Erfindungen im technischen Bereich auch dann schutzfähig sein, wenn sie Computertechnik verwendeten. Kaum eine technische Neuerung käme heute ohne digitale Elemente aus. "Wer hier den Patentschutz generell versagt, öffnet dem Ideenklau Tür und Tor," sagte Wuermeling...
17.9.2003, Homepage von Dr. Joachim Wuermeling, MdEP


Wuermeling begrüsst Rats-Entscheidung

Die vom Parlament geforderten notwendigen Leitplanken zum Schutz vor einem Abdriften in eine unbeschränkte Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden, Naturgesetzen oder Computerprogrammen als solchen habe der Rat übernommen. Wuermeling hofft daher, dass der Ratsstandpunkt vom Parlament in zweiter Lesung gebilligt wird.
19.5.2004, Wahlkampfwebsite


Weitere Beispiele

Zur Analyse des sog. "Wuermelingschen Standarddiskurses" (FFII), der sich auch bei vielen FraktionskollegInnen wiederfindet, gibt es eine gute Sammlung beim FFII http://swpat.ffii.org/akteure/jwuermeling/index.de.html
29.4.2005, FFII


Positionspapier

Das gesamte Dokument kann hier heruntegeladen werden. Auszüge daraus:

"Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat darauf geeinigt, unter welchen Bedingungen computerimplementierte Erfindungen patentierbar sein sollen und wann nicht. Wir unterstützen grundsätzlich diesen Ansatz."

"Der Rat will nicht eine generelle Patentierung von Software ermöglichen. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Damit folgt der Rat bewusst nicht der US-Praxis. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt. Das wollen wir nicht. Es wäre andererseits auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet."

"Unseres Erachtens hat der Rat die wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments zu einer Einschränkung der Patentierbarkeit berücksichtigt. Wir meinen, dass die im Rat gefundene Formulierung sicherstellt, dass reine Software nicht patentiert werden kann."

"Dem berechtigten Anliegen, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, wird damit entsprochen. Ebenfalls wären, entgegen vielfach vorgebrachter Befürchtungen, sich aus den Naturgesetzen ergebende logische Abfolgen nicht patentierbar."

"Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche."

"Jedoch halten wir noch Korrekturen in Fragen der Datenkompression, der Interoperabilität und der Programmproduktansprüche für erwägenswert. Der Gemeinsame Standpunkt setzt der Patentierbarkeit dort Grenzen, wo es sich eindeutig um nicht patentfähige Erfindungen, wie beispielsweise Geschäftsmethoden, handelt. Andererseits soll aber auch nicht jede Patentierbarkeit von EDV-gestützten Erfindungen von vornherein ausgeschlossen sein."
11.5.2005, E-Mail


Unsere Antwort

Campact antwortet auf das Positionspapier der CDU/CSU-Gruppe. Das Schreiben kann hier heruntergeladen werden.
24.5.2005,





 

Diese Kampagne ist beendet und wird daher nicht mehr aktualisiert.
Für weitere Infos zum Thema besuchen Sie unsere Links.
Unsere aktuellen Kampagnen finden Sie unter campact.de.

Spenden gegen
Softwarepatente


 Campact Logbuch

06.07.2005
Abstimmungssieg gegen Softwarepatente!

06.07.2005
Europaparlament entscheidet heute über Softwarepatente. Ablehnung der Richtlinie erwartet.

05.07.2005
Online-Demonstration gegen Softwarepatente vor dem Europäischen Parlament
Mehr im Logbuch 

 Newsletter
 Bestellen Sie hier
 Informationen über den
 Verlauf dieser und weiterer
 Kampagnen!
 Vorname
 Nachname
 eMail

 Aktuelle Meldungen

DIE WELT
25.01.2006
Blackberry-Nutzer in den USA müssen schwarze Bildschirme befürchten

Wiener Zeitung
15.07.2005
Softwarepatente – Schutz oder Innovationshemmnis

iX
13.07.2005
Softwarepatente ade?
Mehr aktuelle Meldungen 
 
eine gemeinsame Kampagne von Campact e.V. und der Attac AG Wissensallmende