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Die Kampagne wurde unterstützt durch:
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Alle Abgeordnete sortiert nach:
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Rainer Wieland
 | | Partei: | CDU/CSU |
| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Position: | unentschieden |
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EP-Ausschüsse
- Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und I; als stellvertretendes Mitglied
- Rechtsausschuss; als stellvertretender Vorsitzender
- Petitionsausschuss; als Mitglied
Adressen
- CDU-Europabüro Region Stuttgart, Dornierstraße 17, 70469, Stuttgart, Deutschland
- Büro Brüssel, Rue Wiertz, ASP 10 E 242, 1047, Brüssel, Belgien
Kontaktdaten
| Telefon | (07 11) 806 07 48 80 |
| Telefax | (07 11) 806 07 48 94 |
| Email | ab_at_mdep.de |
| Telefon | 0032-2-284.7545 |
Infos
Es besteht weiter Klärungsbedarf
Rat und Kommission schlagen vor, das Patentrecht in Europa zu harmonisieren. Ziel ist eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und -gerichte innerhalb des Binnenmarktes. Dabei soll nicht etwa eine generelle Patentierung von Software ermöglicht werden. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll vielmehr das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Es wäre andererseits aber auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet. Damit wird bewusst nicht der US-Praxis gefolgt. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt.
Der jetzige Beratungsstand im Rat gibt Grund zu der Erwartung, daß am Ende im Kern die für uns wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments mit Blick auf eine Klarstellung der Einschränkungen der Patentierbarkeit durchgesetzt werden können. So müssen Formulierungen gefunden werden, die die nötige und vom Parlament gewünschte Erfindungshöhe gewährleisten und sicherstellen, daß reine Software nicht patentiert werden kann. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament noch einige Diskussionen über die konkrete Ausformulierung des "technischen Beitrags". Dabei stellt sich das Problem, einen allgemein gültigen Gesetzestext so zu formulieren, daß die Patentierungsmöglichkeiten nicht unnötig begrenzt werden. Während Konsens über das auch von der CDU/CSU-Gruppe gestützte Ziel eines Ausschlusses der Patentierung reiner Software, von Geschäftsmethoden und Trivialerfindungen besteht, gehen die Meinungen über den Weg dorthin auseinander.
Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht ausreichend gestützt. Grundsätzlich schützt das Patent - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts. Die berechtigten Anliegen vieler, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, würden damit nicht unterlaufen. Ebenfalls wären, entgegen mancher Befürchtung, sich aus den Naturgesetzen ergebende, logische Abfolgen nicht patentierbar. Somit schützt das Patent gerade auch die mittelständischen Entwickler.
Wie mir in vielen Briefen, Faxen und E-Mails von Betroffenen und Experten wie Ihnen berichtet wird, erscheinen im gemeinsamen Standpunkt von Rat und Kommission viele Punkte ungenau und widersprüchlich. Als Anlage an dieses Schreiben finden Sie daher den gegenwärtigen Stand dieser Position im Wortlaut der mir aktuell vorliegenden Fassung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir weitere Eingaben entlang des Wortlautes der Ratsvorlage konkret vortragen! 29.4.2005,
21.6.2005,
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