Alle Abgeordnete sortiert nach:
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Dr. Helga Trüpel
 | | Partei: | Grüne |
| Bundesland: | Bremen |
| Position: | dagegen |
|
EP-Ausschüsse
- Haushaltsausschuss; als Mitglied
- Fischereiausschuss; als stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Kultur und Bildung; als stellvertretender Vorsitzender
Adressen
- Europabüro Bremen, Schlachte 19/20, 28195, Bremen, Deutschland
Kontaktdaten
| Telefon | (0421) 301 12 11 |
| Telefon | (0421) 301 12 50 |
| Email | helga.truepel_at_gruene-bremen.de |
Infos
Positionspapier der Grünen
Wir haben uns immer strikt gegen eine Patentierbarkeit von Software
ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in
die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt.
Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass Patente in diesem Fall vor
allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren
Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene
Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und
Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende
Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb
um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da
Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein
wird.
Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source-
und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur
Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess
funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open-
Source-Entwickler können daher keine Patente erwerben und sind
automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen
Patentportfolio.
Unsere Auffassung wird auch von einem im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichten Gutachten der
Fachhochschule Gelsenkirchen zur "Wechselbeziehung zwischen
Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" gestützt.
Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von
Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung
immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer
Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um
die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.
Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir
Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern.
Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen
und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von
Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung
irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das
Urheberrecht angemessen geschützt.
Momentan befindet sich eine entsprechende EU-Richtlinie zum
Umgang mit Softwarepatenten im europäischen
Abstimmungsprozess. Das Europäische Parlament hat in erster
Lesung eine Fassung verabschiedet, die zahlreiche Einschränkungen
für das Erteilen von Softwarepatenten enthält. Dies ist insbesondere
auch ein Erfolg der grünen Fraktion im Europaparlament, die
Softwarepatente ebenfalls vehement ablehnt und auch gegen den
Richtlinienentwurf im Parlament gestimmt hat.
Die Debatte ist aber längst nicht beendet. Inzwischen hat der EU-
Wettbewerbsrat den von vielen Seiten kritisierten Gemeinsamen
Standpunkt des Rats gebilligt. Diese Beschlussfassung erfolgte nach
langwierigem Hin und Her nun am 7. März trotz zahlreicher formaler
und inhaltlicher Proteste, insbesondere von der polnischen und
dänischen Regierung.
Damit hat die Kommission den Willen des Europäischen Parlaments
ignoriert, das erst kürzlich beantragt hat, das gesamte
Richtlinienverfahren von vorne zu beginnen. Dieser Beschluss ging
auf eine Initiative unserer Europafraktion zurück, über den
Rechtausschuss des Parlamentes den Neuanfang des Verfahrens zu
beantragen. Die Kommission hat dieses Anliegen aber zu unserem
Bedauern ebenfalls zurückgewiesen.
Wir halten das Vorgehen von Kommission und Rat für eine
Brüskierung des Europäischen Parlamentes und bewerten das
"Durchwinken" der Richtlinie in ihrer jetzigen Form als völlig falsches
Signal.
Dennoch ist das Verfahren nicht abgeschlossen: Das Europäische
Parlament - die 2. Lesung wird voraussichtlich im Juli stattfinden -
kann dann mit einer absoluten Mehrheit (366 Abgeordnete) den
Richtlinienvorschlag des Rates ablehnen, so dass er als nicht
erlassen gilt, oder aber erneut einzelne Änderungen vorschlagen, mit
der Folge, dass es zu einem Vermittlungsverfahren kommt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass im
Europäischen Parlament eine absolute Mehrheit für eine Ablehnung
des gemeinsamen Standpunkts des Rates zustande kommt. Sollte es
doch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament
kommen, sehen wir insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht.
Der im Deutschen Bundestag gemeinsam mit unserem
Koalitionspartner und den Oppositionsfraktionen verabschiedete
interfraktionelle Antrag kritisiert den Standpunkt des Rates scharf und
fordert die Bundesregierung u. a. auf, dass Computerprogramme als
solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden
können und dass alternative Entwicklungskonzepte wie Open-Source-
Projekte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Computerprogramme
sollen auch zukünftig grundsätzlich allein urheberrechtlich geschützt
werden. Dabei wollen wir die Zielrichtung der Beschlüsse des
Europäischen Parlaments vom September 2003 und auch die
Ergebnisse des beim Bundesjustizministeriums (BMJ) eingerichteten
Runden Tisches in dieser Frage stärker berücksichtigt wissen.
Das BMJ hat bereits angekündigt, die Position des Parlaments bei
einer Wiederbefassung im Rat zu berücksichtigen. An diese Zusage
ist das BMJ nun mehr denn je gebunden.
Doch Druck und Engagement von unserer Seite allein werden nicht
genügen. Alle Fraktionen, die den Antrag des Deutschen
Bundestages in Sachen Softwarepatente unterstützt haben, sind nun
in der Pflicht ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und auf "ihre"
Fraktionen im Europäischen Parlament einzuwirken.
Es gibt also (immer) noch genügend Spielraum für Veränderungen an
der umstrittenen Richtlinie. 2.5.2005,
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