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Alle Abgeordnete sortiert nach:  name, partei, position, bundesland

Markus Ferber

Ferber
Partei:CDU/CSU
Bundesland:Bayern
Position:dafür

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  • Haushaltskontrollausschuss; als Mitglied
  • Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr; als stellvertretendes Mitglied

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  • Europabüro Augsburg, Peutingerstraße 11, 86152, Augsburg, Deutschland
  • Büro Brüssel, 15E242 Rue Wiertz, 1047, Brüssel, Belgien

Kontaktdaten

Telefon08 21/349 21 10
Telefax08 21/349 30 21
Emailmferber_at_europarl.eu.int
Emailmferber_at_mail.rmc.de
Telefon00322 284 5230

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Infos

Patentschutz notwendig

Allein der Urheberrechtsschutz reicht nicht aus, wie vielfach ausgeführt. Patente schützen eine Idee, die in einer konkreten technischen Anwendung realisiert ist. Das Urheberrecht hingegen verbietet nur die Kopie eines Werkes. Überträgt man dies auf die Softwareprodukte hieße dies: ohne Patentschutz wäre nur eine identische Kopie verfolgbar. Ein wenn auch nur marginales Umschreiben des Programmes unter Verwendung einer fremden Idee wäre gegebenenfalls jedoch zulässig. Dies macht einen Patentschutz notwendig.
27.8.2003, Linuxforen.de


Begrüßt den gemeinsamen Standpunkt des Rates

Sehr geehrte Frau [gestrichen],

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Dieses Thema wird in der Öffentlichkeit weitreichend diskutiert und leider auch oft missverstanden, weshalb ich Ihnen im Folgenden die Hintergründe des Richtlinienvorschlages sowie meinen Standpunkt dazu gerne erläutern möchte.

Heutzutage stützen sich moderne Erfindungen zunehmend auf Computerprogramme wie beispielsweise Mobiltelephone, intelligente Haushaltsgeräte und Maschinensteuerungen. Allerdings weichen die Rechtspraxen zur Erteilung von Patenten auf derartige Erfindungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil erheblich voneinander ab. Das führt dazu, dass eine bestimmte Erfindung in einem Mitgliedstaat ein Patent erhält, während es ihr in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wird.

Da dieser Zustand für den gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union nicht akzeptabel ist, hat die Kommission vorgeschlagen, das Patentrecht in diesem Feld mittels einer Richtlinie zu harmonisieren. Allerdings soll eine generelle Patentierbarkeit von bloßer Software - wie sie in den USA praktiziert wird - nicht ermöglicht werden. Kernvoraussetzung für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen soll vielmehr das Vorliegen eines technischen Beitrags sein. Reine Computerprogramme wie z.B. zur Datenverarbeitung, leisten keinen Beitag zur technischen Weiterentwicklung und bleiben daher von der Patentierbarkeit ausgenommen. Insofern ist die oft gebrauchte Bezeichnung Softwarepatent-Richtlinie irreführend und schlichtweg falsch.

Bei den Beratungen des Europäischen Parlaments in erster Lesung, wurde das Hauptaugenmerk auf die Definition des "technischer Beitrag" gelegt. Zum einen dürfe der Begriff nicht zu weit ausgedehnt werden, zum anderen solle deutlich werden, dass reine Software nicht patentfähig sein soll.

Der Rat hat in seinem Gemeinsamen Standpunkt die wesentlichen Änderungswünsche des Europäischen Parlaments aufgenommen und einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt. Dieser betont die Notwendigkeit eines technischen Beitrags und unterstreicht gleichzeitig, dass die neue Erfindung auch gewerblich anwendbar sein muss. Weiterhin wird ausdrücklich unterstrichen, dass ein Computerprogramm als solches nicht patentierbar ist. Auch die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine nachträgliche Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt nur die Erfindung in ihrer Gesamtheit, also die technische Idee, die hinter der Erfindung steckt. Einzelne Elemente der Erfindung werden weiterhin vom Urheberrecht geschützt.

Ich begrüße den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, da er einen gelungenen Ausgleich der unterschiedlichen Positionen zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission schafft. Allerdings muss das Europäische Parlament in der bevorstehenden zweiten Lesung besonders darauf achten, dass die Patentierbarkeit nicht zu weit eingeschränkt wird. Denn nur wenn sich EDV-gestützte Erfindungen noch lohnen, kann ein innovationsfreudiges Klima in der europäischen Softwareindustrie entstehen. Der technische Fortschritt darf nicht durch ein zu weit eingeschränktes Patentrecht gebremst werden.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen der IT-Branche sind Patente überlebenswichtig. Gäbe es nämlich die Möglichkeit der Patentierung nicht, würden große Unternehmen sehr schnell deren Ideen übernehmen und in eigenen Produkten wirtschaftlich vermarkten. Im Jahr 2003 wurde beispielsweise Microsoft wegen der Nutzung einer Erfindung eines kleinen Entwicklers zu 520 Mio. US-Dollar Schadensersatz verurteilt.

Mit Blick auf die zweite Lesung gibt es im Europäischen Parlament noch Diskussionsbedarf über die konkrete Ausformulierung des "technischen Beitrags", wobei ich die Gefahr sehe, dass über das Ziel hinausgeschossen werden könnte und die Patentierbarkeit zu weit eingeschränkt werden könnte. Außerdem bleibt zu klären, wie weit die Patentansprüche reichen sollen und wann es zum Ausschluss der Patentierbarkeit kommen sollte.

Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass wir diese Punkte noch werden klären können und endlich Rechtssicherheit auf diesem sensiblen Gebiet werden schaffen können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP
4.5.2005, E-Mail





 

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