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auf aktuelle politische Entscheidungen.

Olaf Scholz schreibt:

(antworten Sie ihm mit dem unten angehängten Formular)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email. Ich freue mich, dass Sie sich Gedanken zum Thema Gentechnik machen. Sie können sich ganz sicher sein, dass der SPD-Bundestagsfraktion der Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion besonders wichtig ist. Weil die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen, müssen Ihnen auch langfristig gentechnikfreie Produkte angeboten werden können.

Deshalb haben wir uns bereits vor Beginn der parlamentarischen Beratungen dafür eingesetzt, dass viele Forderungen der Umwelt- und Verbraucherverbände in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt im Gentechnikrecht bleibt entsprechend dem Vorsorgegrundsatz oberstes Ziel. Alle Novellierungsbestrebungen werden sich daran messen lassen müssen.

In Ihrer Email kritisieren Sie den Zeitpunkt der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag. Sicherlich wissen Sie, dass der Gesetzgebungsprozess im Deutschen Bundestag mehrere Befassungen beinhaltet. Nach der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes wird dieser an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. In diesem Fall wird sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausführlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen, bevor der Deutsche Bundestag in einer zweiten und dritten Lesung den Gesetzentwurf verabschiedet. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf wird dabei sicherlich noch aufgrund der Beratungen im Ausschuss, den Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen und einer eventuell stattfindenden Anhörung verändert. Diese Veränderungen werden in einer sog. Beschlussempfehlung des Ausschusses zusammengefasst, über die dann der Deutsche Bundestag abschließend abstimmt.

Sie können sich daher ganz sicher sein, dass sich der Deutsche Bundestag ernsthaft mit dem Gentechnik-Gesetz befasst und ausreichend Zeit zur Verfügung steht, den Gesetzentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes ausführlich zu diskutieren. Dass die erste Lesung eines Gesetzes häufig ganz ohne Aussprache im Plenum stattfindet, ist nicht ungewöhnlich, sondern aufgrund des sehr vollen Terminplans des Plenums leider häufiger notwendig. Dies ändert aber nichts an der Bedeutung dieses Themas für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. In dieser Woche werden keine abschließenden Entscheidungen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes getroffen, so dass die Sorgen und Befürchtungen von Ihnen selbstverständlich berücksichtigt werden und Öffentlichkeit und Medien in den nächsten Wochen ausreichend Zugang zur Debatte haben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz


Olaf Scholz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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