Nimm mit 606.701 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Sehr geehrter Herr Grindel,
Herr Möller hat uns Ihr Antwortschreiben auf die E-Mail-Aktion zugesandt, auf das ich stellvertretend gerne antworten möchte.
Unsere Petition ist unglücklicherweise in allen ihren Punkten immer noch aktuell. Dies bestätigt das im November 2006 bekannt gewordene Eckpunktepapier aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, das bis jetzt mit dem Forschungsministerium und Ihrer Fraktion abgestimmt wurde (Eckpunkte als pdf /Kommentar dazu).
Sie schreiben: "Der von Ihnen zitierte Grenzwert von 0,9 % kann nicht Gegenstand der Novellierung des Gentechnikgesetzes sein, da er im November 2002 von den EU-Landwirtschaftsministern beschlossen wurde; die damals zuständige Ministerin Künast hatte diesem Wert zugestimmt."
Hier verwechseln Sie etwas. Es geht uns nicht um die von Ihnen zitierte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Im Eckpunktepapier schlägt das Landwirtschaftsministerium vor, die Haftungsregelungen ebenfalls erst ab einem Grenzwert von 0,9% gentechnischer Kontamination anzuwenden.
Dies würde zu einer schwerwiegenden Haftungslücke zu Lasten der Landwirte führen, die ohne Gentechnik wirtschaften. So verlangen viele Lebensmittelhersteller von Landwirten erheblich niedrigere Grenzwerte. Die Ware kann also schon bei einer niedrigeren Belastung unverkäuflich werden. Bisher sind Landwirte, die ohne Gentechnik wirtschaften, durch umfassende Haftungsregeln geschützt.
Darüber hinaus ist es auch nicht so, dass der derzeitige Kennzeichnungs-Grenzwert von 0,9% für Lebensmittel eine Erlaubnis zur Kontamination darstellt. Den Schwellenwert können nur solche Unternehmen für sich in Anspruch nehmen, die nachweisen, dass die gentechnische Verunreinigung ihres Produktes „zufällig“ und „technisch unvermeidbar“ war.
Sie schreiben: "Die in diesem Gesetz festgeschriebene Haftungsregel soll, wie Bundesminister Seehofer mehrfach bestätigt hat, nicht geändert werden."
Ihre Aussage stimmt nicht mit dem vorliegenden Eckpunktepapier überein. Unter Top 5 wird eine Präzisierung vorgeschlagen, die - so umgesetzt - zur oben beschriebenen Haftungslücke führen wird
Sie schreiben: "Für mich und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt beim Umgang mit der grünen Gentechnik der Schutz der Umwelt und des Menschen oberstes Ziel; dies ist auch so in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten. Wir werden uns in den weiteren Beratungen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes daran orientieren."
Selbstverständlich begrüßen wir die intensiven Diskussionsprozesse in der CDU/CSU Fraktion. So wurde mehrfach vom CSU Generalsekretär Söder eine Politik angemahnt, die unter allen Umständen die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Erhalt der Landwirtschaft ohne Gentechnik zum Ziel haben muss. Ihre Fraktionskollegin Ute Granold schrieb Campact-Aktiven, dass Sie sich dafür einsetzen werde, dass die Interessen der Verbraucher und Landwirte bei der Neuregelung des Gentechnikgesetzes gewahrt bleiben(Antwort Frau Granold).
Herr Grindel, wenn für Sie beim Umgang mit der grünen Gentechnik der Schutz der Umwelt und des Menschen das oberste Ziel darstellt, dann setzen Sie sich bitte in Ihrer Fraktion dafür ein, dass das im November bekannt gewordene Eckpunktepapier in diesem Sinne überarbeitet wird. In seiner derzeitigen Form stellt es eine Gefahr für die gentechnikfreie Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der Verbraucher dar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Metzges
(Campact)