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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielleicht haben Sie am 2. November aus dem Fenster Ihres Büros geschaut: An diesem Tag starteten mehr als 13.000 gelbe Ballons, gestiftet von mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürgern, in den strahlend blauen Berliner Himmel (siehe beiliegende Postkarte).
Die entschwebenden Ballons symbolisieren eine entscheidende Schwäche der Agro-Gentechnik: Wind oder Insekten verbreiten den Pollen von Gentech-Pflanzen und können die Erbinformation auf verwandte Kultur- und Wildpflanzen übertragen. Einmal freigesetzt, kann die fremde Erbinformation nicht mehr zurückgeholt werden. Sollten zu späterer Zeit negative Folgen für die Umwelt oder unsere Gesundheit bekannt werden, wären diese nicht mehr zu beheben. Der Anbau von genveränderten Pflanzen gefährdet die gentechnikfreie Landwirtschaft und damit die Freiheit der Verbraucher/innen, sich für gentechnikfreie Produkte zu entscheiden.
Die Bundesregierung plant eine Novelle des Gentechnikgesetzes. Dabei muss folgendes sichergestellt werden:
Das bedeutet konkret:
Wer die Landwirtschaft ohne Gentechnik nachhaltig sichern will, darf Kontaminationen nicht legalisieren. Das EU-Recht schreibt vor, dass Verunreinigungen bis 0,9 % nur toleriert werden dürfen, wenn sie zufällig oder technisch unvermeidbar sind. Die gegenwärtige rechtliche Regelung zur gesamtschuldnerischen Haftung muss Bestand haben.
Durch unvermeidbare Analyse-Ungenauigkeiten und weitere Kontaminationsquellen bei Verarbeitung, Transport und Lagerung muss der Lebensmittelhandel seinen Lieferanten erheblich niedrigere Grenzwerte als die von der EU festgelegten 0,9 % vorschreiben. Nur so können mit Sicherheit Produkte ohne Gentechnik-Kennzeichnung auf dem Markt platziert werden. Vermarktungsschäden entstehen Landwirten also bereits deutlich unter 0,9 % GV-Anteil in der Ernte. Dafür muss der Verursacher haften.
Auch wenn es nicht zu Auskreuzungen kommt, verursacht der Anbau von Gentechnikpflanzen Kosten bei denjenigen, die ohne Gentechnik wirtschaften. Deren Abnehmer müssen in GVO-Risikogebieten Analysenachweise fordern. Die Kosten dafür müssen vom Verursacher getragen werden, damit sich Lebensmittel ohne Gentechnik nicht verteuern. So sollte bspw. ein Auskreuzungsmonitoring im Rahmen der 'Guten fachlichen Praxis' (GfP) vorgeschrieben werden, das die Gentechniknutzer durchführen müssen. Das Gentechnikgesetz muss sicher stellen, dass Gentechnik-Produzenten für Schäden an der Natur haftbar gemacht werden. Beim Saatgut muss ein Reinheitsgebot gelten. Gentechnische Verunreinigungen müssen ab 0,1 % gekennzeichnet werden.
Schützen Sie die Interessen der Verbraucher/innen und Landwirte. Schützen Sie die gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Metzges - Vorstand des Online-Netzwerks Campact
Dr. Angelika Zahrnt - Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
Dr. Felix Prinz zu Löwenstein - Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)
Prof. Dr. Edda Müller - Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Die Kampagne www.gentechnik-stoppen.de wird von mehr als 30 Umwelt-, Bio-, Verbraucher- und Bauernorganisationen unterstützt.